Frau Rechtsanwältin Jacob, die den Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht 2017 erfolgreich abgeschlossen hat, berät und vertritt Mandanten im Bereich des Erbrechts.
Da nicht selten ein mühsam geschaffenes Vermögen durch die Belastung mit Erbschaftssteuern oder Streit der Erben untereinander gefährdet und im schlimmsten Fall deutlich reduziert werden kann, ist eine sorgfältige Nachfolgeplanung nötig. Gegebenenfalls soll auch vermieden werden, dass Schwiegerkinder, Pflichtteilsberechtigte oder bei gemeinsamen minderjährigen Kindern der geschiedene Ehegatte oder ehemalige Lebensgefährte Zugriff auf das Vermögen erhalten. Frau Rechtsanwältin Jacob berät bei einer solchen Konstellation zu einer effektiven Gestaltung Ihrer Nachfolgeplanung, einschließlich etwaiger Unternehmensnachfolgen. Dies umfasst die Beratung zu und die Gestaltung von
- Testamenten (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Ehegattentestamente)
- Erbverträgen
- Übergabeverträgen
- Unternehmensnachfolgen
- Praxisübergaben
- Eheverträgen
jeweils unter Optimierung der schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Konsequenzen.
Auch nach dem Erbfall stehen wir unseren Mandanten außergerichtlich, gerichtlich und bei der Regelung erbschaftssteuerlicher Fragen zur Seite, beispielsweise bei
- der Beantragung von Erbscheinen
- der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen, dem Zusatzpflichtteil, etc.
- Differenzen mit Erben, Vermächtnisnehmern, etc.
- der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- der Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
- Einspruchsverfahren gegen Erbschaftssteuerbescheide.
Unabhängig davon sollte auch die Vorsorge für Notfälle zu Lebzeiten sorgfältig geregelt werden, um das eigene Selbstbestimmungsrecht zu wahren und für Angehörige Handlungsfähigkeit (beispielsweise bei der Fortführung Ihrer Geschäfte) zu gewährleisten. Unsere Kanzlei berät und gestaltet dafür
- Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten.