Frau Rechtsanwältin Jacob ist seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Bereich des Familienrechtes anwaltlich tätig. Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse in diesem Bereich wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel als Fachanwältin für Familienrecht verliehen.Bei ihrer familienrechtlichen Tätigkeit ist es Frau Rechtsanwältin Jacob mit Rücksicht auf die besondere Situation, die eine Trennung für alle Beteiligten – insbesondere die Kinder – mit sich bringt, ein Anliegen das rechtlich machbare mit dem wirtschaftlich sinnvollen und emotional vertretbaren in Einklang zu bringen.
Zu ihrer Tätigkeit gehören in diesem Bereich beispielsweise:
- Beratung zu und Gestaltung von Eheverträgen und Lebenspartnerschaftsverträgen
- Beratung vor dem Entschluss zur Trennung
- Entwicklung einer Strategie vor Ausspruch der Trennung
- Betreuung, Beratung und Vertretung in der Trennungsphase
- Verhandlung und Ausarbeitung von Getrenntlebens- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vertretung bei der Auseinandersetzung des Vermögens bzw. Miteigentum
- Vertretung im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren und in allen Folgesachen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht
- Verhandlung und Ausarbeitung von Umgangsregelungen und Elternvereinbarungen im Bereich des Sorgerechtes
- Beratung und Vertretung bei Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanerkennung und -anfechtung, Adoption
- Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Lebenspartnerschaftsrechtes
- Beratung und Vertretung im Bereich des internationalen Familienrechtes (zum Beispiel bei binationalen Ehen)